Gutachten für die Regelüberprüfung von Schießständen nach §27a WaffG

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Als öffentlich bestellter Sachverständiger für nichtmilitärische Schießstände (Schießstandsachverständiger) können Sie mich für die Erstellung eines Gutachten im Rahmen einer Regelüberprüfung Ihre Schießstandes buchen.

Eine Terminvereinbarung über diese Plattform gilt noch nicht als rechtsgültiger Vertrag! Ich bin als Sachverständiger angehalten, Ihre Anfrage auf Interessenskonflikte zu prüfen, die mir eine Auftragsannahme aus Befangenheitsgründen untersagt!

Wann ist ein Gutachten erforderlich?

Sie betreiben einen genehmigungspflichtigen Schießstand nach §27 Abs. 1 WaffG. 

Welcher zeitliche Abstand darf zwischen den Überprüfungen maximal liegen?

Gemäß §27a WaffG:

  • Schießstände für erlaubnisfreie Schusswaffen (bspw. Druckluftwaffen <7,5J) 
    (max. 6 Jahre)
  • Schießstände für erlaubnispflichtige Schusswaffen (bspw. Klein- & Großkaliber 
    (max. 4 Jahre)

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

 Anfahrtskosten: 30ct/km
110€/Std.*
Begehung vor Ort: 110€/Std.*
Erstellung des Gutachtens: 110€/Std.*

*Der Stundensatz wird viertelstündlich abgerundet


Berechnungsbeispiel am Beispiel einer Anlage (Druckluftanlage 10m - 8 Stände):

Entfernung (einfach) 25km 7,50€
Fahrzeit (hin & zurück) 50 Min (45 Min) 82,50€
Begehung vor Ort 130 Min (120 Min) 220,00€
Erstellung des Gutachtens 254 Min (240 Min) 440,00€
Summe
750,00€


*Abhängig vom tatsächlichen Zustand und der Anzahl der einzelnen Anlagen, kann der zeitliche Aufwand variieren!


Üblicherweise ist die erstmalige Begehung Ihrer Anlage sowie die Erstellung des Gutachtens zeitintensiver, als die folgenden Übrprüfungen

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